Änderungen der Testpflicht ab Donnerstag 13.01.22
Liebe Sportfreunde und -freundinnen,
lt. der gerade beendeten Pressekonferenz von Gesundheitsminister Laumann zur neuen NRW Coronaschutzverordnung gültig ab Donnerstag den 13.01.2022
gilt für den Breitensport grundsätzlich 2G+.
Was hat sich geändert?
"..Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung....
...Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind..."
Zitate: Auszüge https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer
Wer zweifach geimpft ist braucht weiterhin einen gültigen Testnachweis.
Für Personen die sich aus gesundheiltichen Gründen nicht impfen lassen können gelten die bisherigen Regeln.
Für Kinder- und Jugendliche ebenso.
s. Artikel vom 05.01.2022
Angelika K. Nickelsburg für den geschäftsführenden Vorstand
Bildquelle: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_plakate.html
11.01.2022 Administrator A. #440