Sport ab sofort mit 2 G Regel

Sport ab sofort mit 2 G Regel

Liebe Sportler und Sportlerinnen,

ab heute, Mittwoch, 24. November 2021, gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Sie ist bis 21.Dezember 2021 gültig.
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211123_coronaschvo_ab_24.11.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf

Was heißt das für den Sportbetrieb des TSV Seelscheid 1920 e.V.?

Grundbedingungen:

Haben Sie Krankheitssymptome? - Bleiben Sie bitte zu Hause! - Weder Teilnahme noch der Zutritt kann Ihnen ungeachtet Ihres Impfstatus gewährt werden.
Für den Sport gelten für  a l l e, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Mitglieder und Teilnehmenden, begleitende Eltern und Personen sowie Zuschauer, die gleichen Regeln!
Die Zertifikate/Nachweise/behördlichen Ausweisdokumente sind den Übungsleiter*Innen und Trainer*Innen, den Heimmannschaften unaufgefordert vor der Trainingseinheit oder dem Mannschafts-Spiel vorzulegen.

Was ist möglich?
Teilnahme an unseren Sportangeboten ist möglich für:
  • alle mit Nachweis des vollständigen Impf- oder Genesenen-Status, d.h. mindestens 2 mal geimpft oder Genesen mit anschließender Impfung oder Genesenen (gültig max.6 Monate)
  • für aus medizinischen Gründen nicht geimpfte Personen mit dem Nachweis eines ärztlichen Attest und einem aktuellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden). Selbsttests können nicht anerkannt werden.
  • für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Sie sind von den Beschränkungen auf 2G ausgenommen.d.h.
  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, sie  brauchen keinen Nachweis.
  • Für die Eltern-Kind-Kurse gilt für die Eltern die Nachweispflicht.
  • Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie zeigen ihren Schüler*inneausweis oder die Bescheinigung der Schule vor.
  • ab dem 16.Lebensjahr ist die Vorlage eines Schülerausweises , alternativ einmalig eine Bescheinigung der Schule oder sonstigen Nachweis verpflichtend.

Was ist nötig?
Liebe Eltern, begleiten Sie ihre Kinder bis zur Halle, aber nicht in die Halle. Holen Sie sie vor der Halle wieder ab. Sonst müssen auch Sie einen eigenen 2 G Nachweis erbringen.

Einhaltung unseres Hygienekonzepts:
  • Maskenpflicht in den Zugangsbereichen, Sozialräumen, Gängen und auf den Toiletten
  • Abstand halten - mindestens 1,50 m
  • Hände desinfizieren / waschen
  • Lüften
  • Benutzte Trainingsmaterialien des TSV nach Gebrauch desinfizieren

In den Hallen:
  • Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Abstandsregelung und auf die Hygieneregeln.
  • Folgen Sie den Beschilderungen in der Halle. Ein und Ausgänge sind gekennzeichnet.
  • Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Mindesabstand 1,5 m!!!
  • Im Zuschauerbereich bitte dauerhaft auf die gängigen Abstandsregeln und die Maskenpflicht achten.
Nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
Verlassen Sie zügig nach Desinfesktion der Materialien und dem Umziehen die Halle.

Im Übungsraum Gutmühlenweg bitten wir Sie nachdrücklich darum diese Hinweise zu beachten:
  • Maskenpflicht ist verbindlich!
  • Nutzen Sie den als E I N G A N G ausgewiesenen Treppenweg.
  • Den Voraum bitte nicht als Warteraum nutzen. Maximal 2 Personen sollen sich zeitgleich dort aufhalten.
  •     Bitte wechseln Sie dort zügig Ihre Straßenschuhe gegen Hallenschuhe und gehen Sie dann in den Übungsraum.
  • An Ihrem Platz können Sie den Mundschutz ablegen - Wenn Sie Ihren Platz verlassen legen Sie den Mundschutz bitte wieder an.
  • Nach Beendigung der Übungsstunde bitte auch nur maximal 2 Personen im Vorraum zum zügigen Schuhwechsel.
  • Achten Sie bitte darauf den mit  A U S G A N G gekennzeichneten Treppenweg zu benutzen.

Nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
Verlassen Sie zügig nach Desinfesktion der Materialien und dem Umziehen den Übungsraum.
Die wartenden nachfolgenden Teilnehmer*Innen betreten den Vorraum erst, wenn Ihre Übungsleiter*innen anwesend sind und die vorherige Gruppe komplett das Gebäude verlassen hat.

Ungeduld und die Phantasie, dass ein persönlicher kompletter Impfstatus das Ignorieren aller Regelungen rechtfertigt, sind weder hilfreich noch zielführend. Zeigen Sie Solidarität und fairen Sportsgeist.
Alles ist besser als eine erneute Schließung des Sportbetriebes, finden Sie doch auch, oder?

Wir, der geschäftsführende Vorstand, wünschen Ihnen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund und viel Spaß beim Sport.

Ihre Angelika K. Nickelsburg


Weitere Informationen gibt es auf der Website des Landes unter www.land.nw/corona.

Das Land NRW hat unter der Rufnummer 0211 855-5 auch eine Hotline eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden sie unter https://www.land.nrw/corona/faq#d8cbf6bf

Collage erstellt aus Bildern von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay