Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Liebe TSV Mitglieder, liebe Sport-Interessierte,
die neue Coronaschutzverordnung in der ab dem 04. März 2022 gültigen Fassung (gültig bis zum 19.03.2022) enthält Vereinfachungen für den Vereinssport. (link: >> Coronaschutzverordnung NRW aktuell)
Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Das sind die Änderungen:
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Ungeimpfte Personen mit aktuellem negativem Testnachweis haben wieder Zugang zum Sport.
Zuschauer-Regelungen bis 1000 Personen (drinnen und draußen):
3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen; weitere Informationen unter dem link: »Merkblatt des Gesundheitsministeriums
Der TSV schließt sich der Empfehlung des Landessportbundes NRW an:
"Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen."
In diesem Sinne, sportliche Grüße, bleiben Sie gesund und umsichtig.
Angelika K. Nickelsburg für den geschäftsführenden Vorstand
04.03.2022 Administrator A. #459